Bestattungsvorsorge
Der Tod kommt immer unerwartet? - Gedanken zum Thema Bestattungsvorsorge
Zu Lebzeiten schon an den Tod denken - den meisten von uns ist das unangenehm. Der Tod ist in weiter Ferne, hoffen wir.
Unsere Sichtweise verändert sich oft erst, wenn in der Familie ernste Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Realität wird: "Was wäre, wenn...?" Vor dieser Frage möchten wir gern weglaufen, weil sie uns Angst macht. Aber Sterben und Tod gehören zum Leben.
Auch wir können lernen, was für unsere Großeltern noch selbstverständlich war: Mit der Gewissheit zu leben, dass wir und unsere Liebsten eines Tages sterben werden.
Eigentlich alle Menschen, die zu uns kommen, weil sie fürchten, ein lieber Mensch könne bald sterben, berichten von der selben Erfahrung: Wie entlastend und befreiend es war, offen über die Frage "Was wäre, wenn..." zu sprechen.
Das ideale Vorsorgegespräch führen Sie, wenn noch genügend Zeit bleibt, kein Trauerschmerz Sie lähmt. So können Sie in Ruhe und ohne Druck vieles regeln, was im Falle des Todes geregelt sein muss.
Wie ausführlich ein solches Gespräch wird, ergibt sich, wenn wir zusammen sitzen, entweder in unseren Räumen oder in der vertrauten Umgebung bei Ihnen zu Hause.
Dieses Gespräch kann ganz unverbindlich bleiben, als erste Beschäftigung mit Tod und Sterben. Es kann aber auch ganz konkret und zielgerichtet sein und die Gestaltung eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages oder den Abschluß einer speziellen Vorsorgeversicherung zum Ziel haben - ganz, wie Sie es wünschen. In jedem Fall ist es uns wichtig, offen über Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu sprechen.
Scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit auch auf die Kostenseite anzusprechen. Daran ist nichts pietätloses: Vertrauen braucht vollständige Transparenz ohne Wenn und Aber.
Übrigens: Vorsorgegespräche sind für Sie immer kostenlos.
Neben der Bestattungsvorsorge sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung weitere Möglichkeiten der persönlich zu treffenden Vorsorge:
Patientenverfügung: Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
Vorsorgevollmacht: Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen(z.B. Wohnungsauflösung) beinhalten.
Betreuungsverfügung: Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, so weit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.












