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Bestattungsvorsorge - Persönliche Beratung

Sterbevorsorge, Vorsorgevertrag & Patientenverfügung

Zu Lebzeiten schon an den Tod denken – den meisten von uns ist das unangenehm. "Was wäre, wenn...?" Vor dieser Frage möchten wir gern weglaufen, weil sie uns Angst macht. Der Tod ist in weiter Ferne, hoffen wir. Aber Sterben und Tod gehören zum Leben.

Unsere Sichtweise verändert sich oft erst, wenn in der Familie ernste Krankheit oder Pflegebedürftigkeit Realität wird. Dann werden Vorsorge und Bestattung zu wichtigen Themen, die manches Mal auch kurzfristig behandelt werden müssen. Darum ist es wichtig, sich mit grundlegenden Fragen rund um Tod und Bestattung rechtzeitig zu befassen.

Vorsorgegespräch und Bestattungsvorsorgevertrag bei Pütz-Roth

Eigentlich alle Menschen, die zu uns kommen, weil sie fürchten, ein lieber Mensch könne bald sterben, berichten von derselben Erfahrung: Wie entlastend und befreiend es ist, offen über die Frage "Was wäre, wenn..." zu sprechen. Das ideale Vorsorgegespräch führen Sie, wenn noch genügend Zeit bleibt, wenn kein Trauerschmerz Sie lähmt. So können Sie in Ruhe und ohne Druck vieles regeln, was im Falle des Todes entschieden werden muss.

Wie ausführlich ein solches Gespräch wird, ergibt sich, wenn wir zusammen sitzen, entweder in unseren Räumen oder in der vertrauten Umgebung bei Ihnen zu Hause. Sie allein entscheiden, ob dieses Gespräch ganz unverbindlich bleibt, eine erste Beschäftigung mit Tod und Sterben. Vielleicht aber möchten Sie ganz konkret und zielgerichtet vorgehen. Dann kann es die gemeinsame Formulierung eines Vertrages zur Bestattungsvorsorge oder den Abschluss einer speziellen Vorsorgeversicherung zum Ziel haben. In jedem Fall ist uns Transparenz wichtig. Wir bieten an, offen über Ihre Wünsche und Bedürfnisse sprechen. Scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit auch auf entstehende Kosten anzusprechen. Daran ist nichts Pietätloses: Vertrauen braucht vollständige Transparenz – ohne Wenn und Aber. A propos: Vorsorgegespräche sind immer kostenlos.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Neben der Bestattungsvorsorge gibt es weitere wichtige Themen rund um Krankheit und Sterbefall. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören ebenso zur persönlichen Vorsorge. Auch hier stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Sterbegeldvorsorge: Vorsorge in Form von Sterbegeld bedeutet, eine sogenannte Sterbegeldversicherung abzuschließen. Diese soll die Hinterbliebenen im Falle des Todes finanziell entlasten, indem sie die Kosten für die Beisetzung abdeckt.

Patientenverfügung: Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
Hier auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie eine Broschüre mit Informationen zur Erstellung Ihrer Patientenverfügung 


Vorsorgevollmacht
: Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen (z. B. Wohnungsauflösung) beinhalten.
Hier auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie eine Broschüre mit Informationen zum Betreuungsrecht und ein Formular zur Vorsorgevollmacht


Betreuungsverfügung
: Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, so weit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.