Bestattungsvorsorge
Wer denkt schon gerne an den Tod? Andererseits: Fast alle Menschen, die sich zu einer Bestattungsvorsorge entschließen konnten, berichten von einer sehr positiven, erleichternden Erfahrung: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – es hilft sehr, für den Fall des Falles die wesentlichen Dinge geordnet zu wissen. Sprechen Sie uns an – wir kennen uns in diesen Dingen gut aus und können helfen.
„Was wäre, wenn…?“ Die Frage nach der eigenen Endlichkeit hat das Zeug dazu, uns Angst zu machen. Der Tod soll gern in weiter Ferne bleiben, auch gedanklich. Natürlich wissen wir es trotzdem: Sterben und Tod gehören zum Leben wie das geboren werden.
So richtig klar wird uns das vor Augen geführt, wenn eine ernste Krankheit oder absehbare Pflegebedürftigkeit Teil unserer Realität werden. Schlagartig fragen wir uns, wie nun alles werden soll. Entscheidungen müssen getroffen werden. Und oft steht auch ein Kassensturz an. Nun zeigt es sich, dass es ungemein wertvoll war, sich rechtzeitig entschlossen zu haben, die Dinge zu regeln.
Was geschieht beim Vorsorgegespräch?
„Entlastend“ und „befreiend“ sind oft gehörte Worte, wenn Menschen von ihrem Vorsorgegespräch erzählen. Der ideale Zeitpunkt? So frühzeitig, dass kein aktueller Bedarf Sie unter Zeitdruck setzt. Denn Trauerschmerz kann lähmend wirken. Regeln Sie in Ruhe und ohne Druck, was Ihnen wichtig ist. Und Dinge, die im Falle des Todes entschieden werden müssen.
Wie ausführlich ein solches Gespräch wird, ergibt sich, wenn wir zusammen sitzen; entweder in unseren Räumen oder in der vertrauten Umgebung Ihrer eigenen vier Wände. Sie allein entscheiden, ob dieses Gespräch ganz unverbindlich bleibt, als erste, vorsichtige Beschäftigung mit den Themen Tod und Sterben. Vielleicht möchten Sie aber auch ganz konkret und zielgerichtet vorgehen. Dann kann am Ende unseres Gespräches die gemeinsame Formulierung eines Vertrages zur Bestattungsvorsorge oder der Abschluss einer speziellen Vorsorgeversicherung stehen.
Wichtig: Nur Sie allein entscheiden, welche Entscheidung Sie zu welchem Zeitpunkt treffen wollen. Und scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit auch auf entstehende Kosten anzusprechen. Daran ist nichts Pietätloses: Vertrauen braucht vollständige Transparenz – ohne Wenn und Aber!
A propos: Vorsorgegespräche sind immer kostenlos.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sterbegeldvorsorge
Vorsorge in Form von Sterbegeld bedeutet, eine sogenannte Sterbegeldversicherung abzuschließen. Diese soll die Hinterbliebenen im Falle des Todes finanziell entlasten, indem sie die Kosten für die Beisetzung abdeckt.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
Vorsorgevollmacht
Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen (z. B. Wohnungsauflösung) beinhalten.
Betreuungsverfügung
Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, so weit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.
Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie eine Broschüre mit Informationen zur Erstellung Ihrer Patientenverfügung, zum Betreuungsrecht sowie ein Formular zur Vorsorgevollmacht.