Denkanstoß 10 – Mein letzter Wille

Von der Wiege bis zur Bahre – alles organisiert und reglementiert. Schulnoten, Ausbildungszeugnisse, Magister, Diplome, der Führerschein – die Liste der Schriftstücke, die Ordnung in unser Leben bringen, ist beinahe endlos. Und dabei haben wir das Kontrollheft für die Zahnarztbesuche und das Bonusheft vom Fotoladen noch gar nicht eingerechnet. Abgestempelte Ausdrucke unseres Lebens, bis der Arzt die Unterschrift unter den Totenschein setzt.

Wir müssen im Leben so viele Dinge rechtzeitig planen und regeln. Da wird einem einiges abverlangt! Von der Wahl der richtigen Krankenkasse bis hin zur privaten Altersvorsorge. Das Leben, die Krankheit, das Alter – wir versuchen die Fäden in der Hand zu behalten, solange es eben geht.
Und der Tod? Es ist schwer, die Augen vor der eigenen Endlichkeit nicht zu verschließen. Weggucken wird uns heute ja so leicht gemacht. Viele Menschen leben in unserer auf Konsum und Freizeit ausgerichteten Zeit als wären sie unsterblich.

Kommt das Thema dann doch mal auf den Tisch, bekommt man häufig als Antwort: „Ja, natürlich sollte ich ein Testament machen“. Aber, wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod und dann noch mit dem eigenen. Gerne verdrängt man die Tatsache, dass es einen selbst irgendwann treffen wird. Dabei kann die Auseinandersetzung mit dem Tod das Leben durchaus bereichern. Memento Mori – Erst durch den Tod wird uns klar, dass unsere Zeit begrenzt ist, dass wir eben nicht unsterblich sind.

Viele Menschen scheinen auch die Befürchtung zu haben, man fordere mit der Unterschrift unter ein Testament den Tod sozusagen direkt an und bekomme ihn postwendend zugestellt.

Noch schwerer tun sich die meisten Leute mit der Regelung der Totenfürsorge. Wer entscheidet, was im Fall der Fälle passieren soll? Wer zu Lebzeiten nicht festlegt, wie er zum Beispiel bestattet werden möchte, bürdet seinen Angehörigen unter Umständen eine schwere Entscheidung auf.

Ein Schriftstück, das die Totenfürsorge regelt, entlastet in der schweren Stunde der Trauer. Angehörige haben, wenn alles zu Lebzeiten festgelegt wurde, eher das Gefühl, dem Verstorbenen noch einen letzten Wunsch zu erfüllen.

Man kann die Totenfürsorge auch Dritten übertragen, falls man keine Angehörigen mehr hat oder die Familienmitglieder sich nicht besonders nahe stehen. Sie möchten doch bestimmt lieber von Ihrem besten Freund als von einer Behörde zur letzten Ruhe gebettet werden.

Testamente und Verfügungen kann man beim Notar hinterlegen, muss man aber nicht. Sie können auch formlos verfasst und jederzeit widerrufen oder geändert werden. Auf jeden Fall sollte man dafür sorgen, dass sie nach dem Tod möglichst schnell in die richtigen Hände fallen.

Mit einem Testament und einer Verfügung über die Totenfürsorge regelt man nicht nur seine letzten Angelegenheiten. Man nimmt den Angehörigen auch eine schwere Last von den Schultern.

Fritz Roth