Die Tage hat uns ein Schreiben des Bestatterverbandes NRW erreicht, über das wir uns nur wundern können. Es ging um die Frage: „ … ob die Durchführung einer öffentlich angekündigten Trauerfeier (Traueranzeige in der Zeitung) an einem Sonntag in der Trauerhalle des Bestattungsinstitutes zulässig sei.“
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung – so teilt der Bestatterverband weiter mit – ist die Ankündigung und die Durchführung einer Trauerfeier am Sonntag nicht zulässig. Es gibt in NRW nämlich ein Gesetz zum Schutz des Sonn- und Feiertags. Dieses Gesetz unterscheidet zwischen Arbeits- und Veranstaltungsverboten mit unterschiedlicher Zielrichtung. Die Veranstaltungsverbote zielen auf den Schutz der Gottesdienste ab.
Bei uns im Bestattungshaus Pütz-Roth und in unseren Gärten der Bestattung finden zu jeder Tages- und Nachtzeit sieben Tage die Woche Trauerfeiern und Beerdigungen statt. Natürlich auch am Wochenende, denn da haben die meisten Menschen Zeit und Muße. Vielleicht sind deshalb bei uns die Trauerfeiern immer sehr gut besucht, weil wir eben nicht zu den starren Öffnungszeiten von Friedhöfen und Behörden im halbstunden Rhythmus Beerdigungen abspulen. Wir fragen zunächst, was ist gut und richtig für die Trauernden und danach planen wir die Beerdigung.
Tod kann an dieser Stelle ein guter Lehrmeister zu zivilem Ungehorsam sein. Was spricht gegen eine Trauerfeier sonntags um 15.00 Uhr? An einem Termin also, zu dem auch Leute teilnehmen können, die von weit anreisen müssen?
Trauerfeiern sind vor allem auch Familienfeiern. Wenn auch aus traurigem Anlass. Die Familie kommt zusammen, man redet, man weint und manchmal lacht man auch auf einer Beerdigung. Bei Familienfeiern wie Hochzeitstagen, Konfirmationen, Ostern oder Jubiläen würde niemand auf die Idee kommen, die Feiern auf einen Wochentag zu legen. Gefeiert wird dann, wenn alle können und das ist eben meistens am Sonntag oder wie z.B. im Fall von Weihnachten an Feiertagen. Wer Trauerfeiern an Sonn- und Feiertagen verbietet, der müsste konsequenterweise auch andere Familienfeiern an diesen Tagen untersagen.
Trauerfeiern sollten nicht dazu da sein, überholte Paragrafen umzusetzen. Trauer ist Liebe hat unser Vater Fritz Roth immer gesagt. Wenn wir lieben, dann fragen wir auch nicht nach Erlaubnis, ob und wie wir unsere Liebe ausdrücken und leben sollen.
Im Regelfall bekommen Angehörige 1. Grades 1-2 Tage Sonderurlaub, wenn jemand verstirbt. Als Freund oder Kollege hat man gar kein Anrecht auf einen freien Tag, um auf eine Beerdigung zu gehen. Eine Trauerfeier am Wochenende entlastet die Trauernden.
Wichtig ist, sich Zeit zum Trauern zu nehmen.
Wir können nur dazu auffordern sich nicht an dieses Gesetz zu halten. Auch Gesetze und Verordnungen – und dazu zählen wir ausdrücklich auch Friedhofsordnungen mit ihren starren Öffnungszeiten und überkommenen Vorschriften was Grabgestaltung angeht – müssen gelegentlich überdacht und reformiert werden, damit sie weiter in die Zeit passen.
Bestattungsrituale gehören zum Menschsein. Die ersten Zeugnisse von Kultur hat man in den Gräbern unserer Vorfahren gefunden. Wir müssen aufpassen, dass wir modernen Menschen uns nicht immer mehr von diesen Traditionen verabschieden. Tod und Trauer sollen sich heutzutage Arbeit und Funktion unterordnen, danach richten wir leider unsere Gesetze und Verordnungen aus.
Der Wunsch zu trauern ist älter als jedes Gesetz. Schon unsere Vorfahren haben Bestattungsrituale gepflegt. In einer Höhle in Südafrika mit dem schönen Namen Rising Star wurden Knochen einer bislang unbekannten Menschenart entdeckt. Homo naledi lebte vor über 1 Million Jahren. Die feingliedrigen Frühmenschen waren nur etwa 1,40 m groß und wogen 45 kg. Die Forscher vermuten, dass Homo naledi seine Toten bewusst bestattet hat. Darauf deutet alles in der Höhle hin.
Ein Schild mit einer Friedhofsordnung oder ein Bestattungsgesetz hat man in der Kaverne Rising Star nicht gefunden. Wahrscheinlich nahm man sich einfach ein wenig Zeit füreinander, ließ das Tagewerk für einen Moment ruhen und verabschiedete sich von den Toten.
Herzlichst,
Hanna Thiele-Roth David Roth
Bergisch Gladbach im September 2015
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