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Jury und Kriterien für die Wahl eines Jahreskünstlers

Jährlich lädt eine Jury aus fünf Externen und einem Vertreter des Hauses einen Künstler als Jahreskünstler ein. Jedes Jurymitglied kann zwei Künstler vorschlagen; aus den Vorschlägen wird zum 01. September mehrheitlich gewählt. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vertreters des Hauses doppelt.

Für die Wahl eines Jahreskünstlers sollte dessen bisherige Arbeit im Sinne eines sensiblen Umgangs mit den Themen Sterben, Tod und Trauer und den sich in unserem Haus aufhaltenden Menschen sprechen. Sie sollten erkennbar das Wagnis eingehen, sich mit dieser thematischen Schnittstelle des Lebens auseinander zu setzen, sich dem Widerspruch von Wissen und Nicht-Wissen, Grenzen und Grenzüberschreitendem zu stellen.

Die Künstler können in den unterschiedlichsten Richtungen und Medien, etwa Malerei, Skulptur, Fotografie, Video oder Aktion, arbeiten.

Das Abstimmungsergebnis ist nicht öffentlich, Rechtsmittel sind nicht zulässig.