Feuerbestattung und Trauerfeier mit Sarg
Auch bei einer Feuerbestattung kann vor der Kremierung selbstverständlich eine Trauerfeier mit Sarg stattfinden.
Überblick unserer Leistungen
Umfassende Beratung
Umfassende persönliche Beratung durch einen Ansprechpartner in allen die Bestattung betreffenden Fragen. Dies beinhaltet detaillierte Absprache über die individuelle Gestaltung der Trauerfeierlichkeit, den Blumenschmuck, Trauerkaffee, Trauerdruck und Zeitungsanzeigen.
Abstimmung notwendige Termine
Abstimmung aller notwendigen Termine mit der Friedhofsverwaltung, der Kirchengemeinde und dem Pfarrer, dem Redner, Steinmetz, Floristen, der Gaststätte und der Zeitung.
Genehmigungen und Formalitäten
Professionelles Einholen jeglicher behördlicher Genehmigungen und Formalitäten. Dies beinhaltet Einholen und Überprüfen des Totenscheins, Fahrt zum Standesamt für die Beantragung der Sterbeurkunden, Abmeldung beim Wohnort, Besorgung eventuell fehlender Urkunden, Erledigung der Formalitäten bei der Friedhofsbehörde.
Überführungsfahrten
Überführungsfahrten vom Sterbeort im Stadtgebiet während der Arbeitszeit in unser Haus, zur Trauerfeier und zum Friedhof durch zwei Mitarbeiter im Spezialfahrzeug.
Begleitung beim Amtsarzt
Mithilfe und Begleitung bei der amtsärztlichen Untersuchung
Einbettung des Verstorbenen
Sorgfältige Einbettung des Verstorbenen mit eigener Kleidung in den Sarg für die Einäscherung und Vorbereitung des Abschiednehmens.
Aufbahrung des Sarges
Würdevolle und individuelle Aufbahrung des Sarges zur Trauerfeier. Dekoration mit Teppichen, Bäumen, Kerzen und Blumenarrangements zur Trauerfeier angepasst an die jeweiligen Voraussetzungen.
Urnenbeisetzung
Zur Urnenbeisetzung eine kleine Dekoration am Grab.
Menschliche Begleitung und Betreuung der Angehörigen und Trauergäste während der gesamten Trauerfeier und bis zum Abschluss nach der Beisetzung.Särge
Zwei Einäscherungssärge aus massivem Kiefernholz mit Griffen und Innenausstattung zur Auswahl. Ebenso eine Auswahl an vier verschiedenen Schmuckurnen.
Benachrichtigung und Abmeldung
Benachrichtigung/Abmeldung jeglicher zu benachrichtigender Stellen, der Krankenkasse, Renten-, Pensions- und Versicherungsansprüchen, von Mitgliedschaften, etc. und Kündigung von Verträgen soweit möglich.
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